1. 8 Finanzierung der Einrichtung
Die Kindertagesstätte „Wurzelhaus“ wird durch drei Quellen finanziert:
40 % der Kosten übernimmt als Träger die Stadt Ellingen
40 % wird durch staatliche Förderung finanziert
20 % der Kosten decken die Elternbeiträge
Das neue Kinder-, Bildungs- und Betreuungsgesetz schreibt aktuell eine geänderte Regelung für die staatliche Förderung vor. So wird nicht mehr die ganze Gruppe pauschal gefördert, sondern jedes einzelne Kind gesondert betrachtet. Ausschlaggebend für die Höhe der staatlichen Förderungen sind die gebuchten Stunden und der Gewichtungsfaktor der einzelnen Kinder. Ein Regelkind erhält beispielsweise den Faktor 1,0, während unter 3-jährige 2,0, Schulkinder 1,2 und bei erhöhtem Förderbedarf Kinder den Faktor 4,5 erhalten.
Für jedes Vorschulkind gibt es seit September 2013 eine staatliche Unterstützung von bis zu 100,-€.