2. 1 Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmekriterien
2. 2 Kinderschutz
2. 3 Versicherungsschutz und Haftung
2.4 Rund um die Gesundheit
2. 1 Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmekriterien
Gesetzliche Grundlagen:
Als gesetzliche Grundlage gilt das 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
In Bayern gilt als eigenständiges Landesgesetz zudem noch das bayerische Kinder-, Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seinen Ausführungsverordnungen (AV).
Zur praktischen Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele in der Einrichtung dient der bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) als Orientierung.
Aufnahmekriterien:
Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern / Erziehungsberechtigten und Träger wird durch die Regelungen bzw. Satzung der Stadt Ellingen und dem Anmeldungsvertrag geregelt:
o Die Eltern verpflichten sich Änderungen in der Personensorge sowie Änderungen der Anschrift und der privaten / geschäftlichen Telefonnummern dem Personal unverzüglich mitzuteilen.
o Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Der Vertrag kann gekündigt werden wenn:
– das Kind über einen längeren Zeitraum unentschuldigt fehlt.
– die Eltern die in dieser Konzeption aufgeführten Pflichten der Eltern nicht beachten.
– der Zahlung des monatlichen Beitrags nicht nachgekommen wird.
o Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen Kindertagesstätte und den Personensorgeberechtigten.
o Mit dem Aufnahmevertrag erkennen die Personensorgeberechtigten die Satzung und Gebührensatzung der Stadt Ellingen sowie die vorliegende Konzeption an.