2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

2. 1 Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmekriterien
2. 2 Kinderschutz
2. 3 Versicherungsschutz und Haftung
2.4 Rund um die Gesundheit


2. 1 Gesetzliche Grundlagen und Aufnahmekriterien

Gesetzliche Grundlagen:

Als gesetzliche Grundlage gilt das 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

In Bayern gilt als eigenständiges Landesgesetz zudem noch das bayerische Kinder-, Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit seinen Ausführungsverordnungen (AV).

Zur praktischen Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele in der Einrichtung dient der bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) als Orientierung.

 

Aufnahmekriterien:

Das Rechtsverhältnis zwischen Eltern / Erziehungsberechtigten und Träger wird durch die Regelungen bzw. Satzung der Stadt Ellingen und dem Anmeldungsvertrag geregelt:

o  Die Eltern verpflichten sich Änderungen in der Personensorge sowie Änderungen der Anschrift und der privaten / geschäftlichen Telefonnummern dem Personal unverzüglich mitzuteilen.

o  Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Der Vertrag kann gekündigt werden wenn:

– das Kind über einen längeren Zeitraum unentschuldigt fehlt.

– die Eltern die in dieser Konzeption aufgeführten Pflichten der Eltern nicht beachten.

– der Zahlung des monatlichen Beitrags nicht nachgekommen wird.

o  Die Aufnahme erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen Kindertagesstätte und den Personensorgeberechtigten.

o  Mit dem Aufnahmevertrag erkennen die Personensorgeberechtigten die Satzung und Gebührensatzung der Stadt Ellingen sowie die vorliegende Konzeption an.