9. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

9. 2 Elternbeirat

Nach Artikel 14 des BayKiBiG benötigt jede anerkannte Kindertageseinrichtung einen Elternbeirat.

Dieser hat die Aufgabe die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung und Eltern zu unterstützen. Der Elternbeirat ist Bindeglied zwischen Erziehrinnen und Eltern.  Er trägt eine beratende Funktion bei den Punkten  Jahresplanung, Informations- und Bildungsveranstaltungen, Öffnungszeiten und Elternbeiträge bei. Zudem unterstützt der Elternbeirat die pädagogischen Mitarbeiter bei der Organisation und Durchführung von Feiern und Festen.