1. Rahmenbedingungen und Organisation

1. 8 Finanzierung der Einrichtung

Die Kindertagesstätte „Wurzelhaus“ wird durch drei Quellen finanziert:

40 % der Kosten übernimmt als Träger die Stadt Ellingen

40 % wird durch staatliche Förderung finanziert

20 % der Kosten decken die Elternbeiträge

Das neue Kinder-, Bildungs- und Betreuungsgesetz schreibt aktuell eine geänderte Regelung für die staatliche Förderung vor. So wird nicht mehr die ganze Gruppe pauschal gefördert, sondern jedes einzelne Kind gesondert betrachtet. Ausschlaggebend für die Höhe der staatlichen Förderungen sind die gebuchten Stunden und der Gewichtungsfaktor der einzelnen Kinder. Ein Regelkind erhält beispielsweise den Faktor 1,0, während unter 3-jährige 2,0, Schulkinder 1,2  und bei erhöhtem Förderbedarf Kinder den Faktor 4,5 erhalten.

Für jedes Vorschulkind gibt es seit September 2013 eine staatliche Unterstützung von  bis zu 100,-€.